Datenschutz im Personalrat / für Personalräte

Neben dem Betriebsrat ist auch der Personalrat den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und denen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unterworfen und muss sicherstellen, dass innerhalb des Gremiums alle Vorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen werden. Zusätzlich zu den für Unternehmen und Organisationen geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen Personalvertretungen ergänzende Regelungen treffen, um einen datenschutzkonformen Umgang mit den ihnen in erheblichem Umfang zugänglichen personenbezogenen Daten sicherzustellen. So sollte, etwa im Rahmen der Geschäftsordnung, geklärt werden, welche Mitglieder des Personalrates vor Sitzungen auf welche Weise Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten sollen oder ob Unterlagen mit besonders schutzwürdigen Daten nur in der Sitzung eröffnet werden. Auch muss geregelt sein, wer innerhalb des Personalrates für die Bearbeitung (d.h. die Speicherung, Korrektur und Löschung) der dem Personalrat zur Verfügung stehenden Daten verantwortlich ist.

Themenschwerpunkte:

  • Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
  • Grundlagen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
  • Die wesentlichen relevanten Begriffe aus dem Datenschutz
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Personalrat
  • Datenschutzkonforme Verarbeitung von Daten (Grundsätze, Rechtmäßigkeit, Zweckbestimmung, Datenminimierung)
  • Begrenzung der Verarbeitungs- bzw. Speicherdauer für personenbezogene Daten
  • Sicherstellung der Vertraulichkeit
  • Erkennung und Minimierung datenschutzrelevanter Risiken
  • Maßnahmen beim Auftreten eines Datenlecks
  • Gemeinsame Verantwortlichkeiten mit dem Arbeitgeber
  • Datenschutzbeauftragter in der Personalvertretung