Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen der Secure Consult GmbH

Stand: 01.06.2019

§1 Verwender

Secure Consult GmbH

Gesellschaftssitz: Keplerstrasse 5, D 86529 Schrobenhausen
Handelsregister: HRB 9107 Registergericht Ingolstadt
USt-Id Nr.: DE323898842
Geschäftsführerin: Beate Burkhart

Internetadresse:www.secure-consult.com
E-Mail: info(at)secure-consult.com
Telefon: +49 8252 – 909411 – 0

§2 Geltungsbereich

2.1 – Alle Beratungsangebote, Beratungsleistungen und Lieferungen der Secure Consult GmbH (nachfolgende Secure Consult genannt) kommen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande. Vorbehaltlich schriftlich fixierter Individualabreden werden sie – unmittelbar mit Vertragsschluss – Vertragsbestandteil.

2.2 – Diese AGB entfalten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ihre Wirkung. Abweichende oder im Widerspruch stehende AGBs erkennt die Secure Consult nicht an. Sie werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen die Secure Consult nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

2.3 – Aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse kann eine Anpassung unserer AGB erforderlich werden, sodass wir uns eine AGB-Änderung vorbehalten. Die geänderten AGB werden dann den Kunden in Textform zur Kenntnisnahme zugeleitet. Wird innerhalb von vier Wochen kein Widerspruch eingelegt gelten die AGB in ihrer neuen Fassung als genehmigt und werden Vertragsbestandteil. Bei Widerspruch gelten sie in ihrer alten Fassung fort.

§3 Vertragsschluss

3.1 – Von Secure Consult abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Rechte können hieraus nicht abgeleitet werden. Sie beinhalten lediglich eine unverbindliche Aufforderung an potentielle Kunden ein Angebot zur Inanspruchnahme unserer Leistungen und Produkte abzugeben. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages.

3.2 – Unterschrieben zurückgesandte Angebote gelten als ein verbindliches Angebot des Kunden den Vertrag zu den unterzeichneten Konditionen abzuschließen. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahmeerklärung der Secure Consult zustande. Derartige Angebote i.S.d. § 145 BGB können wir innerhalb von 14 Tagen annehmen.

3.3 – Vertragsgegenstand ist der zu Beginn eines Projektes schriftlich festgehaltene Leistungsumfang.

§4 Leistung

4.1 – Die Secure Consult ist ein branchenneutrales Beratungsunternehmen mit Fokus auf den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit, IT-Risk & Compliance, IT-Governance, IT-Qualitätsmanagement und IT-Forensik.

4.2 – Von der Secure Consult zu erbringende Leistungen beruhen nach Art, Inhalt, Umfang und Dauer auf dem mit dem Kunden geschlossenem Vertrag. Sofern nicht abweichend vereinbart handelt es sich um reine Dienstleistungen, so dass insbesondere nicht das Herbeiführen bestimmter Erfolge Vertragsgegenstand ist.

4.3 – Inhaltliche Vertragsänderungen bedürfen stets eines schriftlichen Änderungsvertrags, wobei der Auftragnehmer nicht zu wesentlichen Vertragsänderungen verpflichtet ist. Für den Fall von Vertragsänderungen verpflichtet sich der Auftraggeber vereinbarte Fristen angemessen zu verlängern.

4.4 – Die Secure Consult führt ausdrücklich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) durch.

§5 Leistungszeiten

5.1 – Frist- und Terminangaben beruhen auf Erfahrungswerten und sind als voraussichtliche Leistungszeiten anzusehen, sofern sie nicht in Textform vereinbart wurden.

5.2 – Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder Ereignissen, die uns die Leistung, nicht nur vorübergehend, wesentlich erschweren oder sogar unmöglich machen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc.) berechtigen uns, die Leistungserfüllung um die Dauer der Behinderung (zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit) hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 – Ein Verzug tritt erst ein, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat. Falls ein Verzug eintritt, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch max. bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, sind darüber hinaus ausgeschlossen.

§6 Vergütung

6.1 – Die Höhe der zu zahlenden Vergütung ergibt sich aus dem zugrundeliegenden Vertrag. Die dort angegebenen Beträge verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und werden stets in Euro berechnet.

6.2 – Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Zahlungen haben ausschließlich auf [das/ die] in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

6.3 – Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von (9%) (in Worten: neun Prozentpunkten) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

6.4 – Wir stellen die gesamte Restschuld fällig, falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Zudem sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

6.5 – Kundenzahlungen werden, trotz anderslautender Bestimmungen, zunächst auf dessen ältere Schuld angerechnet.

6.6 – Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Secure Consult ausdrücklich zustimmt oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind. Gegenansprüche müssen insoweit auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6.7 – Sollten auf Kundenwunsch reservierte Arbeitstage durch Diesen storniert oder verschoben werden, berechnen wir bei Stornierung oder Terminänderungen von
a) weniger als 5 Tage vor deren Beginn eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Dienstleistungssumme
b) weniger als 2 Tage vor deren Beginn eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % der Dienstleistungssumme

Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass die Stornierung zu einem wesentlich niedrigeren Schaden der Secure Consult, als die berechnete Ausfallgebühr, geführt hat.

§7 Datenschutz und Auftragsdatenverarbeitung

7.1 – Secure Consult kommt im Rahmen ihrer Vertragsleistungen regelmäßig mit personenbezogenen Daten in Kontakt. Als Auftragnehmer verarbeitet Secure Consult sämtliche personenbezogenen Daten des Vertragspartners ausschließlich im vertraglich festgeschriebenen Rahmen und nach Weisung des Vertragspartners. Wo es erforderlich ist, sind die Rahmenbedingungen der Auftragsdatenverarbeitung durch Abschluss eines sogenannten Auftragsdatenverarbeitungsvertrages zu regeln.

7.2 – Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten gespeichert. Die Secure Consult trifft alle nach dem aktuellen Stand der Technik erforderlichen technischen- und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen um den Schutz erhobener, verarbeiteter und gespeicherter Daten zu gewährleisten. Personenbezogene Daten werden ausschließlich aufgrund gesetzlicher Verpflichtung weitergegeben. Darüber hinaus findet keine Weitergabe personenbezogener Daten statt.

7.3 – Auskunfts-, Löschungs- und Sperrungsanträge, die auf die Verarbeitung der durch den Kunden an die Secure Consult übermittelten Daten gerichtet sind darf die Secure Consult eigenständig bearbeiten.

7.4 – Secure Consult verpflichtet sich beim auftragsbedingten Verarbeiten personenbezogener Daten deren Vertraulichkeit zu wahren. Die insofern tätigen Mitarbeiter werden sorgsam auswählt, zum Beachten der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen angewiesen und schriftlich zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.

7.5 – Der Vertragspartner trägt die alleinige Verantwortung für die datenschutzgesetzeskonforme Erhebung, Speicherung und Verarbeitung aller Daten, die von ihm an die Secure Consult übermittelt werden, insbesondere für die vorherige Einholung von Einverständniserklärungen der Betroffenen. Durch die Übermittlung der Daten erklärt und garantiert der Vertragspartner gegenüber der Secure Consult, datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet zu haben und zur Übermittlung dieser Daten berechtigt zu sein.

§8 Haftung

8.1 – Der Kunde verpflichtet sich, Systeme für die Durchführung von z. B. Schwachstellenanalyse zur Verfügung zu stellen, die nicht produktiv eingesetzt werden und bei deren Überprüfung keine Teile des Unternehmensnetzwerks in Mitleidenschaft gezogen werden können. Falls der Kunde Tests auf Systemen wünscht, die vom Kunden betrieblich verwendet werden, muss der Kunde die Secure Consult schriftlich darauf hinweisen, und eine Einverständniserklärung der Geschäftsleitung vorlegen.

8.2 – Der Kunde wird in jedem Fall darauf hingewiesen, dass eine Schwachstellenanalyse den Ausfall einzelner oder aller Systeme des mit dem überprüften Rechner verbundenen Netzwerks zur Folge haben kann sowie ggf. einer oder mehrere Rechner des Netzwerks neu installiert werden müssen. Auch wenn keine sogenannten kritischen Tests durchgeführt werden, kann aufgrund von Fehlfunktionen der angreifenden oder angegriffenen Software nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Rechner oder Netzwerkkomponenten ausfallen. Daher wird jedwede Haftung, insbesondere wegen Verlust der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit oder der Integrität von Daten oder daraus entstehenden Folgeschäden ausgeschlossen.

8.3 – Die für die Tests eingesetzte Software wird von der Secure Consult je nach Umfang der gewünschten Tests vorgeschlagen und ausgewählt. Die Secure Consult übernimmt keine Haftung für Mängel an der Software Dritter.

8.4 – Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien von Daten und Programmen (einschließlich des Betriebssystems) auf einem geeigneten Backupmedium eingetreten wäre.

8.5 – Secure Consult haftet nicht für Schäden, die auf ein vertragswidriges Handeln, oder bei bestehenden Mitwirkungspflichten, Nicht-Handeln oder Verzögerungen durch den Kunden zurückzuführen sind. Gleiches gilt für Schäden aufgrund falscher, unvollständiger oder zu spät der Secure Consult zur Verfügung gestellter Informationen.

8.6 – Die Secure Consult haftet für grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten ihrer Vertretungsorgane und Mitarbeiter. Im Übrigen ist die Haftung der Secure Consult für ihre Vertretungsorgane und Mitarbeiter ausgeschlossen, soweit es sich um Tätigkeiten im Rahmen und während Erfüllung dieses Vertrages handelt. Eingetretene Schäden sind der Secure Consult unverzüglich in Textform mitzuteilen. Werden eingetretene Schäden nicht innerhalb eines Monats nach dem ersten Bekanntwerden gemeldet ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen.

8.7 – Die vorangegangenen Haftungsbeschränkungen erfassen nicht die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 14 ProdHG) und die Haftung für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, die aufgrund einer Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten eingetreten sind.

8.8 – Secure Consult ist bei der Versicherungskammer Bayern unter der Versicherungsnummer H 3590096/F gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Es werden Schäden bis zu einer Höhe von 5.000.000,00 € abgedeckt.

§9 Gewährleistung

9.1 – Bei der Leistungserbringung wendet die Secure Consult, sowohl bei der Auswahl der eingesetzten Mitarbeiter als auch in der Ausführung der Leistung, stets die größtmögliche Sorgfalt auf, so dass Arbeitsleistungen in der Regel den wesentlichen Beschaffenheitsvereinbarungen entsprechen. Das Arbeitsergebnis beruht auf den zur Verfügung gestellten Daten und ausgewählten Prozessen, so dass keine Garantie für Richtigkeit der Ergebnisse übernommen wird.

9.2 – Die Leistungen der Secure Consult gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich Einwände erhebt.

9.3 – Mängelansprüche bestehen bei nicht nur unerheblicher Abweichung von der zwischen den Parteien vereinbarten Beschaffenheit. Bei berechtigten Mängelrügen ist die Secure Consult innerhalb der gesetzlichen Grenzen zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Derartige Mängel am Arbeitsergebnis sind detailliert zu begründen und Secure Consult in Textform anzuzeigen. Ausreichend begründete Mängel werden in einer angemessenen, vom Auftraggeber zu setzenden, Frist beseitigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen mindern, zurücktreten oder im Rahmen der Haftungsbestimmungen dieser AGB Schadensersatz verlangen.

§10 Vertragslaufzeiten und die vorzeitige Beendigung von Verträgen

10.1 – Die individuellen Vertragslaufzeiten ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

10.2 – Jahresverträge verlängern sich zum Laufzeitende um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Laufzeitende, gekündigt werden. Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB bleibt unberührt.

10.3 – Projekte können nur nach Maßgabe des Vertrages zum Ende des jeweiligen nach Leistungsbeschreibung festgelegtem Projektabschnitts, gekündigt werden.

10.4 – Kündigungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

§11 Lizenz-, Schutz-, Nutzungs- und Urheberrechte

11.1 – Software, die auf Wunsch des Kunden auf dessen Systemen installieren werden soll ist vom Kunden zu stellen. Die nach UrhG benötigte Anzahl der Softwarelizenzen hat der Kunde bereitzuhalten.

11.2 – Der Kunde darf die für Ihn erbrachte Arbeitsergebnisse der Secure Consult für den vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweck beliebig nutzen. Ohne schriftliche Einwilligung der Secure Consult sind sie nicht an Dritte weiterzugeben.

11.3 – Alle erstellten Unterlagen sowie alle erstellten Berichte verbleiben bis zur endgültigen Bezahlung der Rechnungen im Eigentum der Secure Consult.

11.4 – An allen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung dem Kunden überlassenen Unterlagen, behalten wir uns Urheberrechte vor. Vervielfältigung, Weitergabe oder nicht-vertragskonforme Nutzung der ausgehändigten Materialen, auch nur auszugsweise, ist nur ausschließlich nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Secure Consult gestattet.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 – Erfüllungsort von Lieferungen und Leistungen ist Schrobenhausen.
12.2 – Es wird ausschließlich Ingolstadt als Gerichtsstand vereinbart, soweit dem die Gerichtsstandbestimmungen der ZPO nicht entgegenstehen.
12.3 – Für aus mit der Secure Consult geschlossenen Verträgen und deren Durchführung erwachsende Belange, gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§13 Schlussbestimmungen

13.1 – Es werden keine mündlichen Nebenabreden getroffen.

13.2 – Die Secure Consult ist berechtigt in Veröffentlichungen den Projekttitel und Auftraggeber anzuführen. Weitergehende Publikationen, die über die Nennung des Kundennamens, die Tatsache der Auftragserteilung und den Projekttitel hinausgehen bedürfen – vor Veröffentlichung – der Einwilligung des Auftraggebers. Referenzen dürfen auch über das Ende der Vertragslaufzeit für 5 Jahre ohne Kennzeichnung und darüber hinaus entsprechend gekennzeichnet angegeben werden.

13.3 – Sollten diese AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen oder undurchführbar sein, bleiben nicht betroffene Bestimmungen dennoch wirksam. Die unwirksamen Bestimmungen sind, soweit gesetzlich erlaubt, durch solche zu ersetzen die dem von den Vertragschließenden angestrebten wirtschaftlichen Zweck so nah wie möglich kommen. Im Übrigen richtet sich der Regelungsgegenstand der unwirksamen Bestimmung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Schrobenhausen, den 01.06.2019