Das BSI-Gesetz (BSIG)
Das BSI-Gesetz (BSIG) bezieht sich auf gesetzliche Regelung über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und gilt bundesweit. So enthält das BSIG den Aufgabenkatalog des BSI und regelt dessen Befugnisse. Das BSIG wurde im Jahr 2009 neu aufgesetzt und erheblich erweitert. Laut der Neufassung des BSIG ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik verantwortlich für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes, die Sammlung und Auswertung von Informationen über Sicherheitsrisiken und Sicherheitsvorkehrungen, die Untersuchung von Sicherheitsrisiken bei Anwendung der Informationstechnik, die Entwicklung von Verfahren und Werkzeugen für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von IT-Systemen sowie die Herstellung von Schlüsseldaten und den Betrieb von Krypto- und Sicherheitsmanagementsystemen für informationssichernde Systeme des Bundes.
§ 8 BSIG regelt die Mindeststandards für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes (mehr dazu). Dies gilt besonders für den Schutz kritischer Infrastrukturen. Seit dem 2015 in Kraft getretenen IT-Sicherheitsgesetz sind Betreiber kritischer Infrastrukturen dazu verpflichtet, einen angemessenen IT-Schutz entsprechend der jeweils aktuellen Technik zu implementieren.
Unsere Vorgehensweise
- Prüfung des IST-Zustandes im Unternehmen bzw. der Organisation
- Erarbeitung eines praxisbezogenen Maßnahmenkataloges zur Verbesserung der IT-Sicherheit
- Unterstützung bei der Umsetzung des Maßnahmenkataloges und der Implementierung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Erarbeitung von Notfallplänen und Notbetriebsbeschreibungen
- Implementierung eines ISMS-Risikomanagements
- Erstellung und Prüfung der notwendigen Dokumentation
- Mitarbeiterschulungen
Ihre Vorteile
- Umfangreiche Branchen- und Projekterfahrung in der Implementierung von IT-Sicherheitslösungen
- Unabhängige Beratung
- Zertifiziertes Expertenwissen
- Komplette Beratung bis hin zur BSIG-Prüfung
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