Beratung bei der Umsetzung des § 8a BSIG in der Informationstechnik

Im Rahmen unserer Beratungsleistungen unterstützen wir unsere Kunden bei der Umsetzung der Richtlinien aus § 8 BSIG. Dazu analysieren wir den vorhandenen IST-Zustand und fassen unsere Ergebnisse in aussagekräftigen Berichten zusammen. Anschließend erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen einen Maßnahmenkatalog und unterstützen Sie bei dessen Implementierung im Unternehmen. Auf Wunsch bereiten wir Sie auch auf die BSIG-Prüfung vor.

Das BSI-Gesetz (BSIG)

Das BSI-Gesetz (BSIG) bezieht sich auf gesetzliche Regelung über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und gilt bundesweit. So enthält das BSIG den Aufgabenkatalog des BSI und regelt dessen Befugnisse. Das BSIG wurde im Jahr 2009 neu aufgesetzt und erheblich erweitert. Laut der Neufassung des BSIG ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik verantwortlich für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes, die Sammlung und Auswertung von Informationen über Sicherheitsrisiken und Sicherheitsvorkehrungen, die Untersuchung von Sicherheitsrisiken bei Anwendung der Informationstechnik, die Entwicklung von Verfahren und Werkzeugen für die Prüfung und Bewertung der Sicherheit von IT-Systemen sowie die Herstellung von Schlüsseldaten und den Betrieb von Krypto- und Sicherheitsmanagementsystemen für informationssichernde Systeme des Bundes.

§ 8 BSIG regelt die Mindeststandards für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes (mehr dazu). Dies gilt besonders für den Schutz kritischer Infrastrukturen. Seit dem 2015 in Kraft getretenen IT-Sicherheitsgesetz sind Betreiber kritischer Infrastrukturen dazu verpflichtet, einen angemessenen IT-Schutz entsprechend der jeweils aktuellen Technik zu implementieren.

Unsere Vorgehensweise

  • Prüfung des IST-Zustandes im Unternehmen bzw. der Organisation
  • Erarbeitung eines praxisbezogenen Maßnahmenkataloges zur Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Unterstützung bei der Umsetzung des Maßnahmenkataloges und der Implementierung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Erarbeitung von Notfallplänen und Notbetriebsbeschreibungen
  • Implementierung eines ISMS-Risikomanagements
  • Erstellung und Prüfung der notwendigen Dokumentation
  • Mitarbeiterschulungen

Ihre Vorteile

  • Umfangreiche Branchen- und Projekterfahrung in der Implementierung von IT-Sicherheitslösungen
  • Unabhängige Beratung
  • Zertifiziertes Expertenwissen
  • Komplette Beratung bis hin zur BSIG-Prüfung

Sprechen Sie uns an.

Profitieren Sie von unserer Branchenerfahrung und der Expertise unserer Spezialisten in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit, dem IT-Servicemanagement und der IT-Projektsteuerung. Lassen Sie sich unverbindlich beraten und erfahren Sie, was wir für Sie tun können. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Telefon: +49 (0)8252 909411 0

E-Mail: kundenbetreuung@secure-consult.com

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