Informationen zur Hinweisgeberplattform
Wer kann Verstöße melden?
Meldungen können von allen natürlichen Personen abgegeben werden, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Dazu nählen neben Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen auch Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, Praktikantinnen und Praktikanten und Organmitglieder von Gesellschaften. Meldungen können auch von Personen abgegeben werden, deren Arbeitsverhältnis beim betreffenden Unternehmen zwischenzeitlich beendet wurde, die sich noch im Bewerbungsverfahren befinden oder die ihre Tätigkeit beim Unternehmen noch nicht begonnen haben und die während des Einstellungsverfahrens Informationen zu Verstößen erlangt haben.
Wichtig:
Die Information über einen möglichen Verstoß muss der hinweisgebenden Person im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit bekannt werden. Dies umfasst sowohl formale Arbeits- oder Dienstverhältnisse als auch Tätigkeiten von Arbeitnehmervertretungen. Ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ist anzunehmen, wenn laufende oder auch frühere berufliche Tätigkeiten betroffen sind und sich eine hinweisgebende Person Repressalien ausgesetzt sehen könnte, wenn sie erlangte Informationen über Verstöße meldet. Damit soll ein möglichst breiter Kreis von Personen geschützt werden, der aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit, unabhängig von der Art dieser Tätigkeit sowie davon, ob diese vergütet wird oder nicht, Zugang zu Informationen über Verstöße hat.
Welche Art von Meldungen können abgegeben werden?
Sie können die Meldeplattform nutzen, um Verstöße gegen Gesetze und interne Richtlinien zu melden. Dies betrifft im Besonderen die folgenden Themenbereiche:
- Rechnungswesen, Prüfung und Finanzkontrollen
- Unternehmensintegrität
- Umwelt, Gesundheit und Sicherheit
- Personalwesen, Diversität und Respekt am Arbeitsplatz
- Missbrauch/Veruntreuung von Vermögenswerten und Dienstleistungen
- sonstige Verstöße gegen Vorschriften, Gesetze und Richtlinien
Informationen über Verstöße umfassen sowohl tatsächliches Wissen als auch begründete Verdachtsmomente über (mögliche) Verstöße, die beim arbeitgebenden Unternehmen oder einer anderen Institution erfolgt sind oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen werden, mit der die hinweisgebende Person im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Kontakt steht oder stand. Ebenso zählen Versuche zur Verschleierung solcher Verstöße zu den relevanten Informationen.
Hinweise zum Schutz Ihrer Anonymität
Die Meldeplattform bietet Hinweisgeberschutz durch technische Anonymisierung. Als neutrale Instanz betreibt die otris software AG die Meldeplattform in der Cloud und erfüllt dabei höchste Datensicherheitsstandards. Die Rechenzentren befinden sich in Deutschland, sind nach ISO 27001 zertifiziert und verwenden aktuelle Verschlüsselungsalgorithmen.
Die Technik unserer Meldeplattform stellt eine anonyme Weitergabe Ihrer Meldung sicher. Die Meldeplattform hat jedoch keinen Einfluss auf die hard- und Software (Computer bzw. Gerät, Browser, Betriebssystem, etc.), die Sie zur Nutzung der Meldeplattform verwenden. Achten Sie daher bitte darauf, dass das von Ihnen verwendete Gerät frei von Schadsoftware ist. Schadsoftware könnte u.U. dazu genutzt werden, Ihrer Anonymität zu verletzen. Hierdurch könnten Ihre Informationen z.B. in fremde Hände gelangen.
Das Hinweisgeberportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Meldung nachzuverfolgen oder Rückmeldung zu erhalten, auch wenn Sie keine E-Mail-Adresse angegeben haben. Mit Ihrer Hinweis-ID und Ihrem Passwort erhalten Sie Zugriff auf das anonyme Postfach. Hier können Sie Ihre Meldung nachverfolgen, Antworten vom Empfänger einsehen und Ergänzungen senden.
Weitere Informationen
Alle weiteren Informationen zur Hinweisgeberplattform, zum Meldeverfahren sowie zum Erhalt von Rückmeldungen finden Sie im FAQ-Bereich.
Zur Online-Meldung
Wenn Sie einen Verstoß melden möchten, auf den Sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit aufmerksam geworden sind, klicken Sie bitte auf den Button „Verstoß melden“. Über diesen gelangen Sie auf unsere Hinweisgeberplattform. Auf dieser haben Sie später auch die Möglichkeit, Ihre Meldung nachzuverfolgen.